Landesgesetz zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (I)

Vizepräsident:
Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Mittrücker

Abg. Mittrücker, CDU:
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der uns vorliegende Südwestrundfunk Staatsvertrag muß in vielen Richtungen neue Entwicklungen und neue Tendenzen schultern, das heißt, er muß den politisch- rechtlichen Rahmen erfüllen. Er muß aber auch den technischen und organisatorischen Veränderungen, die uns ohne Zweifel kurzfristig ins Haus stehen, Rechnung tragen. Starke mediale Veränderungen in der Bundesrepublik werden von fast allen Experten prognostiziert. Die richtige Antwort hierzu ist zweifelsohne eine größere, wirtschaftlich leistungsfähigere Rundfunkanstalt. Bei den Überlegungen ist mit einzubeziehen, daß die Zukunftsentwicklung im medialen Bereich besondere Aufgaben mit sich bringt. Denken Sie nur an das digitale Fernsehen und an den digitalen Rundfunk mit all seinen technischen und finanziellen Notwendigkeiten. Nur eine starke Rundfunkanstalt kann solche zukünftigen Aufgaben sinnvoll schultern. Der vorliegende Südwestrundfunk Staatsvertrag geht nach unserer Meinung klar in die richtige Richtung; denn er ermöglicht eine Rundfunkanstalt, die als zweitgrößte Deutschlands anzusehen ist. Sie wird ein entsprechendes Gewicht innerhalb der ARD haben. Meine sehr geehrten Damen, meine Herren, müssen sich bei soviel Übereinkunft zwischen Regierungskoalition und CDU die Christdemokraten hier in diesem Hause nicht die Frage stellen. Werden wir unserer Aufgabe als oppositionelle, Regierung kontrollierende Fraktion überhaupt gerecht? Haben wir in der Sache richtig abgewogen? Müssen wir nicht viel mehr wünschenswerte Ergänzungen fordern, zumal es kein Gesetzeswerk oder keinen Staatsvertrag gibt, weicher zu einhundert Prozent alle Wünsche, Bedürfnisse und Notwendigkeiten abdeckt? Deswegen hätten wir die Möglichkeit, Kritik zu äußern bzw. Nachbesserungen zu fordern. Ich verweise nur auf die Ausführungen in der Enquete Kommission in Baden-Württemberg im Abschlußbericht. Dort hat die SPD auf ihre unterschiedliche verfassungsrechtliche und politische Bewertung des Staatsvertrags hingewiesen. Die SPD in Baden-Württemberg hält es für bedenklich, daß im Staatsvertrag die Festschreibung von Zahl und Inhalt der Hörfunkprogramme die Bindung der Bestands- und Entwicklungsgarantie an besondere staatsvertragliche Vereinbarungen geregelt ist. Die SPD in Baden-Württemberg kritisiert weiter die Zusammensetzung der Gremien sowie den Staatseinfluß im Verwaltungsrat. Meine Damen und Herren der SPD, Sie sehen, man könnte den vorliegenden Staatsvertrag mit Argumenten ihrer eigenen Kollegen schlecht reden. Nein, wir, die Christdemokraten der Landtagsfraktion in Rheinland-Pfalz, haben abgewogen und sind der Überzeugung, daß wir aus sachlichen und fachlichen Aspekten heraus die notwendige und überfällige Neuordnung des Rundfunks im Südwesten nicht gefährden wollen. Wir stellen dabei das publicity-trächtige, rein politische Fordern hier in diesem Hause hinten an. Meine Damen und Herren der SPD, gestatten Sie mir eine kleine Anmerkung: Würden Ihre Kollegen in Bonn – so wie wir hier – sich mehr an den Fakten und an der Sache orientieren und keine destruktive Politik betreiben, dann wären wir in der Bundesrepublik eine ganze Ecke weiter. In der Präambel des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk steht – da stimmen wir zu -: Landes- und regional spezifische Programminhalte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erlangen zunehmend an Bedeutung ‚ Diese Entwicklung soll mit der Schaffung zweier Landessender und der Einrichtung eines Baden-Württemberg-Fernsehens und eines Rheinland-Pfalz-Fernsehens ermöglicht werden. Meine Damen und Herren, wir sind alle aufgerufen, zu fordern, daß die Programme so ausgelegt werden, damit sich die landsmannschaftliche, wirtschaftliche, geschichtliche, kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt unseres Landes in den Programmen wiederfindet. Kurz gesagt: Wir müssen die Landesidentität stärken. – Nur dann werden auch die öffentlich rechtlichen Programme in Konkurrenz zu den privaten bestehen können. Konkurrenzfähige öffentlich-rechtliche Programme garantieren den gesetzlichen Versorgungsauftrag. Wir wollen keinen amerikanischen Wildwestfunk. Wir müssen und – so hoffe ich – wir werden den Mitbewerbern einen guten Südwestrundfunk entgegensetzen. Die Mitarbeiter in den beiden Sendern haben die Hoffnung – diese habe ich auch -, daß sich Synergieeffekte durch die Fusion ergeben, indem man Overhead-Kosten, Verwaltungskosten und auch Technikkosten reduziert und ein besserer Wissensaustausch zur Verbesserung der Programme, zur Verbesserung des Produkts, zu mehr Nähe zu den Zuschauern und zu den Zuhörern ermöglicht werden kann. Ein weiterer Synergieeffekt muß darin liegen – dieser liegt, mehr auf der technischen Seite -, daß die Medienforschung und Medienentwicklung in besonderem Maße verpflichtet sind, die fortschreitende Entwicklung des Rundfunksystems zu berücksichtigen, indem die bisherige Frequenzaufteilung und Frequenznutzung mit dem Ziel hin zu überprüfen ist, vermeidbare Doppel- und Mehrfachversorgungen im Sendegebiet des Südwestrundfunks so rasch wie möglich abzubauen, um eine bessere Gesamtversorgung mit Hörfunkprogrammen für die Bevölkerung in beiden Ländern zu erreichen. Herr Ministerpräsident Beck, Sie haben zu Recht in Ihrer Regierungserklärung zum Thema Frequenzoptimierung ausgeführt, daß es nicht sein kann, daß wir in weiten Teilen des Landes zwar Dritte Fernsehprogramme und Vierte Hörfunkprogramme empfangen können, aber nicht die für, Rheinland-Pfalz richtigen und zuständigen, wie es in weiten Teilen der Pfalz vorkommt. Als wesentlich wird darüber hinaus herausgestellt, daß das Landesfunkhaus in Mainz mehr Mitarbeiter erhalten wird. Herr Ministerpräsident Beck spricht von zusätzlichen 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dabei entfallen auf den Anteil der Programmgestaltung im Hörfunk 39 Stellen, die in Mainz von Mitarbeitern aus Baden-Baden besetzt werden, um im rheinland-pfälzischen Landesfunkhaus eigenverantwortlich Nachrichten produzieren zu können. Im Staatsvertrag ist in § 3 Abs. 4 klar geregelt, daß Beiträge zum aktuellen Tagesgeschehen von den Landessendern zu produzieren sind. Wir werden mit Argusaugen darüber wachen, ob die Regelungen im Staatsvertrag auch mit Leben erfüllt werden. Wir dürfen und wir werden nicht zulassen, daß die getroffenen Regelungen im Zuge der konkreten Umsetzung durch die Gremien zum Nachteil von Mainz unterlaufen werden. Herr Ministerpräsident, wir werden Sie natürlich insbesondere wegen unserer signalisierten Zusage zum Südwestrundfunk Staatsvertrag an den Fakten und Ihren Ausführungen zum Südwestrundfunk Staatsvertrag messen müssen. Ich denke, dafür haben Sie auch Verständnis. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all den Kolleginnen und Kollegen, die kritisieren, daß die Neuordnung des Rundfunks im Südwesten zu spät kommt, sei gesagt, es war offensichtlich notwendig, daß jahrelang in Baden-Württemberg und in Rheinland-Pfalz über die Neuordnung diskutiert wurde, ein Entwicklungsprozeß, der nun seinen Abschluß finden soll. Ich möchte hierfür die Worte eines griechischen Philosophen bemühen, der sagte: „Eine Neuordnung kommt nur aus der Tiefe der Zeit.

Vielen Dank.

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