Landesgesetz zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (II)

Vizepräsident:
Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Mittrücker

Abg. Mittrücker, CDU:
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz und in der Bundesrepublik Deutschland ist zur Zeit ohne Zweifel einem starken Änderungsprozeß unterworfen. Müssen wir uns in diesem Zusammenhang nicht die Frage stellen, ob Rheinland-Pfalz dabei die Felle wegschwimmen? Das ist eine spannende Frage. Meine Damen und Herren, aber nein. Es ist immer noch fünf vor zwölf. Das heißt, wir müssen uns zwar beeilen, aber wir können es noch schaffen, den Südwestrundfunk Staatsvertrag rechtzeitig auf den Weg zu bringen, um den neuen Anforderungen in der Medienlandschaft gerecht zu werden. Mit Sicherheit kann behauptet werden, daß der vorliegende Südwestrundfunk Staatsvertrag nicht alle Wünsche erfüllt, geschweige denn allen zukünftigen Entwicklungen in der multimedialen Welt bereits heute Rechnung trägt. Aber meine Damen und Herren, es steht diesem Hause gut an, die Dinge anzusprechen, die besonders weh tun, oder die Fakten aufzuzeigen, die nach unserer Lesart unbedingt eingehalten werden müssen. Herr Mertes, es ist einfach unglaubwürdig, wenn die Regierungskoalition uneingeschränkt dem Staatsvertrag in aller Zeit alle Rechte zuordnet und die Oppositionspartei ohne Rücksicht auf Verluste einen solchen Vertrag niedertrampeln würde. Die christdemokratische Opposition hier in diesem Hause äußert sich deswegen auch differenziert zu diesem Staatsvertrag. Aus diesem Grund gliedere ich meine weiteren Ausführungen in drei Bereiche:

1. Ich erwähne die positiven Ansätze zum Staatsvertrag selbst,

2. die kritischen Anmerkungen zum Staatsvertrag und zum politischen Stil und

3. das Resümee und unsere Entscheidungsfindung zum Staatsvertrag.

Lassen Sie mich mit den positiven Ansätzen zum Staatsvertrag beginnen:

1. Nur eine größere und damit wirtschaftlich leistungsfähige Rundfunkanstalt gewährleistet auch für die Zukunft den öffentlich-rechtlichen Versorgungsauftrag. Nur so kann den privaten Anbietern wirkungsvoll entgegengetreten werden.

2. Mit dem eigenen Landesfunkhaus besteht die Möglichkeit, die Landesidentität zu stärken, in der man die geschichtliche, kulturelle und gesellschaftliche Vielfalt unseres Landes in den Programmen wiederfindet.

3. Außer den üblichen Rationalisierungseffekten, wie Reduktion von Overhead Kosten, Verwaltungskosten, Technikkosten und verbesserten Wissensaustausch, ist die Möglichkeit gegeben, die längst überfällige Frequenzneuaufteilung der Programme zu ermöglichen. All diese hehren Ziele werden – wie ich hoffe – von allen Fraktionen in diesem Hause geteilt. Es gibt aber beim Umsetzen und beim Erarbeiten eines solchen Vertragswerks unterschiedliche Schwerpunkte und Gewichtungen. Damit wäre ich bereits im zweiten Bereich meiner Ausführungen, nämlich kritische Anmerkungen zum Staatsvertrag.

1. Die vorgesehene Zusammensetzung von Verwaltungsrat und Rundfunkrat kann unsere Zustimmung nicht finden. Nehmen wir als Beispiel den Rundfunkrat. In der alten Regelung war verankern, daß Vertreter aus der Wissenschaft, mit dabeisein konnten, das heißt, sie waren als gleichberechtigte Partner mit in der Verantwortung. Die neue Besetzung des Rundfunkrats sieht nicht vor, daß ein Vertreter aus dem universitären Bereich im Rundfunkrat sitzt. Das ist ein für uns unzumutbarer Zustand, wie wir das schon öfter angesprochen haben.

2. Meine Damen und Herren, Ministerpräsident Beck hält es bis heute nicht für erforderlich, weder bei der Erarbeitung des Staatsvertrags noch nach Abschluß der Beratungen die große Oppositionspartei, die Christlich Demokratische Union, zu beteiligen bzw. einzubinden. Dies ist schlichtweg – ich behaupte es – eine Ignoranz dieses Hauses und hat mit Ihrem eigenen Anspruch zum Jahr des Konsenses Oberhaupt nichts zu tun, Herr Ministerpräsident. Herr Ministerpräsident, ich muß leider noch einmal in die Kerbe hauen. Ihre populistischen Reden und Ihr wirkliches Verhalten haben nichts, aber wirklich nichts miteinander gemein. Sie sind so weit auseinander wie das Feuer und das Wasser!

3. Herr Ministerpräsident, selbst auf die Frage hin, wie Sie es sich vorstellen, die große Oppositionspartei in den Verwaltungsrat mit einzubinden, weichen Sie aus und verweisen darauf, daß sich die CDU-Fraktion mit der SPD Fraktion vereinbaren soll. Dies ist der Weg des geringsten Widerstandes und kein staatstragendes Verhalten. Herr Ministerpräsident, Ihr Verhalten ist – so empfinde ich es weder stilvoll, noch wird es der politischen Gesamtverantwortung für die Bevölkerungsteile unseres Landes gerecht. Lassen Sie mich zum dritten Bereich meiner Ausführungen kommen, nämlich zum Resümee und zur Entscheidungsfindung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir, die Christlich Demokratische Unionsfraktion in diesem Hause, haben es uns mit Sicherheit – das kann ich behaupten – nicht leicht gemacht. Wir haben nach wie vor – das sei ausdrücklich erwähnt – erhebliche Bedenken bei der personellen Zusammensetzung des Verwaltungs- bzw. Rundfunkrats. Wir kritisieren das Verfahren und die Beteiligungspolitik des Ministerpräsidenten. Wir haben darüber hinaus erhebliche Bedenken, ob die von Ministerpräsident Beck genannte Stärkung des Landesfunkhauses durch zusätzlich 130 Stellen im Programmgestaltungsteil realistisch ist. Wir bleiben aber dabei, daß wir das dringend notwendige Gesamtpaket Neuordnung des Südwestrundfunks nicht gefährden wollen. Beim Abwägen aller Argumente bleibt ein Plus für den Südwestrundfunk Staatsvertrag. Wir werden -allerdings mit Kribbeln im Bauch- dem Staatsvertrag zustimmen.

Vielen Dank.

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