Landesgesetz zum Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (III)

Präsident:
Ich erteile das Wort Herrn Kollegen Mittrücker

Abg. Mittrücker, CDU:
Herr Präsident, meine Damen, meine Herren!
Gesetzesanpassungen, das heißt Novellierungen, und auch das Einbringen von neuen Gesetzen hinken in aller Regel gesellschaftlichen Entwicklungen, sich ändernden Rahmenbedingungen und natürlich auch technischen Innovationen hinterher. Dies ist nicht weiter schlimm, wenn man Regelungen findet, die den neuen Entwicklungen gerecht werden. Das bedeutet natürlich, dass die Politik so zeitnah wie möglich reagieren muß. Dies bedeutet in unserem vorliegenden Fall, dass wir das Landesrundfunkgesetz jetzt ändern müssen und nicht abwarten können, bis die Möglichkeit bzw. die Chance besteht, den Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu erhalten, der dann weiterreichende Änderungen zum Inhalt haben muß. Die technische Entwicklung hinterläßt auch in dieser Gesetzesänderung ihre Spuren. Die Digitalisierung im Allgemeinen und die Digitalisierung im Rundfunk und Fernsehen im Besonderen dulden keinen Aufschub. Wir müssen zur Kenntnis nehmen – ob uns das paßt oder nicht -, die analoge Welt im Übertragungssektor geht mittelfristig zu Ende. Die Vorteile digitaler Übertragung sind nicht zu übersehen. Die Übertragungsqualität ist besser, die Anzahl parallel übertragbarer Kanäle ist höher und die Möglichkeit von Zusatzdiensten ist gegeben. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Industrie ein starkes Interesse daran hat, neue Geräte zu verkaufen, um den Komplettaustausch von digitalen an Stelle von analogen Endgeräten und Sendeeinrichtungen zu ermöglichen. Allein die mögliche Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Produktion dieser neuen Geräte wird zumindest das Ausland nicht verschlafen, Herr Dr. Schiffmann. Deswegen müssen wir alle Möglichkeiten ausschöpfen, dass digitale Übertragung gefördert oder – das ist allerdings der kleinste gemeinsame Nenner – zumindest nicht behindert wird. Wir haben im Landesrundfunkgesetz eine Versuchsklausel verankert die es Anbietern gestattet, digitale Pakete in die rheinland-pfälzische Kabelnetze einzuspeisen. Die Versuchsklausel endet am 31. Dezember 1998. Sie soll bis zum Jahr 2001 verlängert werden. Wir sollten aber alle Wert darauf legen, dass bis zum Laufzeitende der Versuchsklausei der Vierte Rundfunkänderungsstaatsvertrag unter Dach und Fach ist, der weitergehende Regelungen zu digitalen Angeboten enthält, wie zum Beispiel die Mediendienste. Die in der vorliegenden Änderung des Landesrundfunkgesetzes formulierte Anpassung, zur Organisation der Landesmedienanstalt ist bereits hier im Plenum und auch im Medienpolitischen Ausschuss hinreichend diskutiert worden. Deswegen will ich die organisatorischen Änderungen in der Landesmedienanstalt nur stichpunktartig behandeln. Dass ein Amtszeitunterschied zwischen dem Direktor und der Versammlung eine bessere Kontinuität gewährleistet, ist für uns einleuchtend und wird von uns begrüßt. Wir können es uns nicht erlauben, dass große Teile der Versammlung und der Direktor zum gleichen Zeitpunkt ausscheiden. Der Sachverstand wäre von heute auf morgen nicht mehr vorhanden. Das ist ein nicht akzeptabler Zustand. Meine Damen und Herren, ich glaube, in diesem Hause gibt es keinen Dissens bei der Beurteilung der Möglichkeit, dass das Deutschland Radio die Chance erhält, in unserem Sendegebiet senden zu dürfen bzw. empfangbar zu sein. Gleichwohl stehen nicht unbegrenzt Sendefrequenzen zur Verfügung. Dennoch stelle ich fest, dass die LPR in der Vergangenheit die Interessen von Deutschland Radio mit gesehen und gewichtet hat. Ich bin auch sicher, dass die LPR zukünftig entsprechend reagiert. Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Landesgesetz zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes zu.

Vielen Dank.

Suche
Bilder meiner Heimat

Auf dieser Website werden Cookies verwendet, um das Nutzererlebnis durch zusätzliche Social-Media-Funktionalität, statistische Analysen sowie Dienste von Drittanbietern zu verbessern. Mit Klicken auf 'Akzeptieren' erklären Sie sich damit einverstanden.